Praktikum /
Ausbildung
Die KBF bietet sowohl für eine
Orientierungsphase als auch für eine
berufliche Ausbildung zahlreiche
Möglichkeiten
Berufliche und/oder soziale
Orientierungsphase durch:
•
Praktikum oder
•
Freiwilliges Soziales Jahr
•
Bundesfreiwilligendienst
Ausbildung im Dualen System:
•
-staatlich anerkannte/r
HeilerziehungspflegerIn
•
-staatlich anerkannte/r
AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn
Durchführung des Berufspraktikum
zur/m staatlich anerkannten ErzieherIn/
Jugend- und HeimerzieherIn/
HeilerziehungspflegerIn
Praktikum
Je nach Ausbildungsverordnung der jeweiligen
Ausbildungsberufe ist eine einjährige praktische
Tätigkeit in Form eines Praktikums, eines
Diakonischen oder Freiwilligen Sozialen Jahres
oder des Bundesfreiwilligendienstes für die
Aufnahme an einer Fachschule erforderlich. Dies
trifft in Baden-Württemberg für den
Ausbildungsberuf der/s staatlich anerkannten
Heilerziehungspflegers / -pflegerin und für die
Ausbildung zum/r Jugend- und HeimerzieherIn zu.
Die Ausbildungsverordnung für die Fachrichtung
„staatlich anerkannte/r ErzieherIn “ wurde in
Baden-Württemberg zum Beginn des Schuljahres
2003/04 grundlegend reformiert. An Stelle des
bisherigen einjährigen Vorpraktikums tritt das
einjährige Berufskolleg für PraktikantInnen als
Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an
einer Fachschule für Sozialpädagogik. Je nach
Fachschule umfasst dieses Berufskolleg 72
Praxistage in Einrichtungen, in Form von zwei
Tagen pro Woche in der Einrichtung oder in
Blockform.
Das einjährige Praktikum im Sinne der
Ausbildungsverordnung für
„Heilerziehungspfleger bzw. Jugend- und
Heimerzieher“ wird bei der KBF im Bereich der
Internate der Abteilung Heimsonderschule, den
Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung
sowie den Tagesförderstätten für Menschen mit
Behinderung angeboten. Diese Einrichtungen
bieten auch im Anschluss Ausbildungsplätze
zum/r staatlich anerkannten
HeilerziehungspflegerIn an.
Der Praxisanteil des Berufskollegs für die
Ausbildung zur/m staatlich anerkannten
ErzieherIn wird zur Zeit in den integrativen
Kindergärten. (Alle Kindergärten stehen auch für
Praxistage während der zwei theoretischen
Ausbildungsjahre in den Fachschulen für
Sozialpädagogik zur Verfügung.)
Die PraktikantInnen (Praktikumsdauer 1 Jahr)
erhalten eine Praktikumsvergütung von 430,00 €
brutto im Monat.
Die nur kurzzeitig anwesenden PraktikantInnen
der Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten
keine Vergütung.
Auch für andere soziale Ausbildungsberufe wird
ein Praktikum bei der KBF, z.B. als Wartezeit für
einen Schulplatz, als Aufnahmekriterium positiv
bewertet. Es kann, je nach Berufsziel, in vielen
Einrichtungen der KBF praktiziert werden.
Das Praktikum unterscheidet sich vom Freiwilligen
Sozialen Jahr durch eine verstärkte Ausrichtung
an bestimmten Berufsbildern und Berufszielen.
Ausbildung
Im Anschluss an eine berufliche
Orientierungsphase bietet die KBF
Ausbildungsplätze im Dualen System zum/r
staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn/
oder zur/m staatlich anerkannten
AltenpflegerIn/AltenpflegehelferIn an.
•
Die Ausbildung zum/r
HeilerziehungspflegerIn erfolgt bei der KBF in
Zusammenarbeit mit den Paritätischen
Schulen für Soziale Berufe gGmbH, Inselstr.
30, 77756 Hausach
HeilerziehungspflegerInnen sind
sozialpädagogisch pflegerische Fachkräfte in der
Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie. Sie
nehmen am Leben der Menschen mit
Behinderung teil und sind deren Bezugspersonen
und als solche verantwortlich für die ganzheitliche
Erziehung, Förderung und Pflege.
Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss
oder die Fachschulreife und eine mindestens
einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum,
Bundesfreiwilligendienst). Ausbildungsbeginn der
dreijährigen Ausbildung ist jeweils der 01.09. bzw.
01.10.
Die KBF bietet Ausbildungsplätze im Bereich der
Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung,
sowie in den Tagesförderstätten für Menschen
mit Behinderung und im Bereich der Internate
der Dreifürstensteinschule an.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der
KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des
öffenlichen Dienstes (TVAöD). Die Duale
Ausbildung zum/r AltenpflegerIn bzw. die
einjährige Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn
wird bei der KBF mit folgenden Berufsfachschulen
durchgeführt:
•
Haus- u. landwirtschaftliche Berufs- u.
Berufsfachschule Herrenberg, Fachschule für
Altenpflege Längenholz 8, 71083 Herrenberg
•
Berufsfachschule für Altenpflege an der
Hauswirtschaftlichen Schule Hechingen, Am
Schlossberg 7, 72379 Hechingen
•
Fachschule für Altenpflege der Diözese
Rottenburg-Stuttgart, Auf der Heid 4, 70794
Filderstadt
•
Mathilde Weber-Schule, Berufsfachschule für
Altenpflege, Primus-Truber-Str. 39, 72072
Tübingen
Die KBF bietet Ausbildungsplätze in den
Seniorenwohnanlagen
•
Rottenburg
•
Metzingen
•
Hechingen
•
Starzach
•
Reutlingen
•
Hirrlingen
•
Ofterdingen
•
Hechingen
•
Rangendingen
•
Reutlingen
•
Tübingen
und in der Mobilen Sozialen und Pflegerischen
Dienst in Hechingen.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist
das Gesetz über die Berufsausbildung in der
Altenpflege vom 01.08.2003.
Zugangsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss
oder die Fachschulreife und eine mindestens
einjährige praktische Tätigkeit (FSJ, Praktikum,
BfD) Ausbildungsbeginn der dreijährigen
Ausbildung ist jeweils 01.09. bzw. 01.10.
Die Vergütung der Auszubildenden erfolgt bei der
KBF nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des
öffenlichen Dienstes (TVAöD).
Berufspraktikum
Die KBF bietet Plätze zur Durchführung des
Berufspraktikum zur/m staatlich anerkannten
ErzieherIn, Jugend- und HeimerzieherIn oder
HeilerziehungspflegerIn an. Das Berufspraktikum
kann in den Internaten der Heimsonderschule,
den Wohnhäusern für Menschen mit
Behinderungen sowie in den integrativen KiTas
durchgeführt werden.
Das Berufspraktikum ist Bestandteil der
Ausbildung zur/m ErzieherIn,
HeilerziehungspflegerIn und Jugend- und
HeimerzieherIn. Im Berufspraktikum soll in der
Praxis überprüft und gezeigt werden, ob es den
Auszubildenden gelingt, das theoretische Wissen
in die Praxis umzusetzen – ebenso soll die
Möglichkeit bestehen, noch weitere Kompetenzen
zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln. Im
Laufe des Berufspraktikum muss eine
Jahresarbeit zu einem Schwerpunktthema aus der
pädagogischen Arbeit geschrieben werden, es
finden Besuche der betreuenden Lehrer statt, die
in der Regel mit Praxisproben verbunden sind
und es gibt Studientage, die die PraktikantInnen
in ihrer Schule verbringen. Am Ende des
Berufspraktikum steht das Kolloquium zur
staatlichen Anerkennung.
Die Vergütung des Berufspraktikum erfolgt bei
der KBF nach dem Tarifvertrag für
PraktikantInnen des öffentlichen Dienstes
(TVPöD).
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Verwaltung der KBF Mössingen
07473 377 0
07473 377 130
info@kbf.de
In Rosenbenz 12
72116 Mössingen